1200 - 1500
Wann erstmals in Kleve Recht gesprochen wurde, ist bis heute nicht geklärt.
Bereits 1242 muss ein landesherrlicher Clever Hofrat existiert haben, der bei der Verleihung der Stadtrechte anwesend gewesen ist. 1472 fand ein urkundlich belegter gerichtlicher Verhandlungstermin in der von Herzog Adolf (1394-14448) in der Schwanenburg eingerichteten Schryfcamer statt. Für die Zeit um 1350 ist Kleve auch als Sitz eines Obergerichts (Oberhof) für das Klever Stadtrecht, das auch an andere Städte verliehen wurde (Bewidmung), belegt.
Der Oberhof war für Appellationen aus Kleve und den bewidmeten Städten zuständig. Die Stadtgerichtsbarkeit wurde durch die Gerichtsbarkeit der Landesherrn allmählich verdrängt.
Eine unabhängige Rechtssprechung nach unserem heutigen Verständnis hat es im Mittelalter nicht gegeben. Das landherrliche Gericht in Kleve, der Hofrat, war Teil der Regierung der Klever Grafen und Herzöge. Die Rechtsprechung wurde von Verwaltungsbeamten - häufig neben sonstigen Aufgaben - erledigt.
Der Klevische Hofrat hatte allerdings bereits früh eine relativ starke Stellung: Durch päpstliche Privilegien war die Rechtsprechung der Kriche in den Ländereien des Herzogs von Kleve seit Anfang des 16. Jahrhunderts abgeschafft. Etwa im gleichen Zeitraum befreite der Kaiser den Herzog von Kleve von der kaiserlichen Gerichtsbarkeit (erstmals Kaiser Maximilian I. an Herzog Johann II.).